Tesla bietet laut Verkehrsministerium für Europa den Namen „Tesla Assisted Driving“ an, der in China schon gilt.
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Tesla FSD heißt künftig auch in Europa „Tesla Assisted Driving“
Tesla hat angeboten, sein Fahrassistenzsystem „Full Self-Driving (Supervised)“ in Europa unter dem Namen „Tesla Assisted Driving“ (TAD) anzubieten. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 6. Oktober 2026 hervor. Der neue Name soll besser beschreiben, was das System tatsächlich kann: Es beschleunigt, bremst und lenkt, der Fahrer bleibt aber jederzeit voll verantwortlich und muss aufmerksam sein.
In China trägt das System diesen Namen bereits. Dort hatte Tesla FSD schon 2025 umbenannt, zunächst in „Intelligent Assisted Driving“ und im Mai 2026 in „Tesla Assisted Driving“. Hintergrund ist die Kampagne Chinas gegen irreführendes Marketing im Autosektor: Begriffe wie „Self-Driving“ sind für Systeme, bei denen der Fahrer ständig aufpassen muss, dort nicht mehr erwünscht. Ab 2027 will China zudem verbindliche Regeln für Level-2-Systeme einführen.
Technisch ist FSD in allen drei Regionen ein Assistenzsystem der Stufe 2, autonom fährt es nirgends. Unterschiede gibt es aber beim Funktionsumfang, bei der Zulassung und beim Preis.
| USA | „FSD (Supervised)“ Version 14, nur noch im Abo (rund 99 Dollar im Monat), Hände dürfen auf der Autobahn vom Lenkrad, Kamera überwacht den Blick, mehrere Fahrprofile |
|---|---|
| China | „Tesla Assisted Driving“ (TAD), nur mit Hardware 4, Einmalkauf für 64.000 Yuan, Freigabe weiterhin eingeschränkt |
| Niederlande und 7 weitere EU-Staaten | „FSD (Supervised)“ mit vorläufiger EU-Typgenehmigung der RDW (April 2026, UN-Regelung R171), Abo rund 99 Euro im Monat |
| Deutschland | nicht freigegeben, Abstimmung der EU-Staaten für Dezember 2026 angesetzt, nationaler Weg als Rückfalloption im Gespräch, Name „Tesla Assisted Driving“ angeboten |
Stand 7. Oktober 2026. Die EU-Länder mit FSD (Supervised): Niederlande, Belgien, Dänemark, Litauen, Estland, Slowenien, Tschechien und Kroatien (Freigabe laut Tesla am 29. September, Auslieferung noch ausstehend). Zusammen stehen sie für weniger als 13 Prozent der EU-Bevölkerung. Preise laut Berichten, Abo-Preise können sich ändern.
Was der China-Version gegenüber den USA fehlt
Gestartet ist FSD in China im Februar 2025, allerdings nur für Besitzer mit Hardware 4, die das FSD-Paket gekauft hatten. Die Version 13 war in China nicht mit Daten von chinesischen Straßen trainiert. Tesla durfte wegen der strengen Datengesetze keine Fahrdaten ins Ausland übertragen. Laut Elon Musk hat Tesla das System stattdessen mit öffentlich verfügbaren Videos chinesischer Straßen und in der Simulation trainiert.
Die Folgen zeigten sich schnell. Das System hatte Probleme mit chinesischen Besonderheiten wie Busspuren, die nur zu bestimmten Uhrzeiten gesperrt sind, mit Radwegen, Abbiegespuren und einzelnen Ampeln. Weil China Verstöße automatisch per Kamera ahndet, sammelten manche Fahrer auf einer einzigen Fahrt mehrere Strafzettel und Punkte. Inzwischen betreibt Tesla in China ein eigenes Trainingszentrum, um Daten im Land auszuwerten, und bereitet die Version 14 vor. Im Mai 2026 hat Tesla den Start von FSD (Supervised) in China verkündet. Nach Berichten fehlt für die neueste Version aber weiterhin die volle Zulassung, und die Einführung läuft nur eingeschränkt.
| Name | „Tesla Assisted Driving“ statt „Full Self-Driving“ |
|---|---|
| Hardware | nur Hardware 4, ältere Teslas mit Hardware 3 außen vor |
| Trainingsdaten | anfangs ohne lokale Fahrdaten, inzwischen eigenes Trainingszentrum in China |
| Verkehrsregeln | Schwächen bei zeitabhängigen Busspuren, Radwegen und Abbiegespuren |
| Kaufmodell | Einmalkauf 64.000 Yuan, in den USA nur noch Abo |
| Zulassung | volle Freigabe der neuesten Version laut Berichten noch ausstehend |
Was für Deutschland geplant ist
In Deutschland ist FSD bislang nicht nutzbar. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Genehmigung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW nicht übernommen. Neu ist seit dem 6. Oktober die klare Position der Bundesregierung: Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hat sich mit Tesla auf zentrale Punkte geeinigt und will sich für eine schnelle Zulassung in der gesamten EU einsetzen. Vereinbart sind der neue Name „Tesla Assisted Driving“, die volle Verantwortung des Fahrers und eine Grenze von höchstens 10 Prozent über dem Tempolimit. Gerade dieser Punkt ist in anderen Ländern umstritten, Schweden etwa hat deshalb ein Nein angekündigt.
Falls die EU-weite Zulassung scheitert, hat Bilger einen nationalen Weg ins Spiel gebracht: Deutschland könnte die niederländische Genehmigung dann selbst übernehmen, wie es acht andere Staaten bereits getan haben. Eine Entscheidung oder einen Zeitplan dafür gibt es nicht.
Entschieden wird im technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge der EU. Am 6. Oktober wurde dort zum dritten Mal nur beraten, nicht abgestimmt. Die Abstimmung ist laut Verkehrsministerium für Dezember 2026 angesetzt. Durch ist FSD mit der deutschen Unterstützung damit noch nicht: Für eine Zulassung müssen mindestens 15 Mitgliedstaaten zustimmen, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die acht Staaten mit FSD kommen auf weniger als 13 Prozent, zusammen mit Deutschland wäre es rund ein Drittel. Ohne Länder wie Frankreich, Italien oder Spanien reicht es nicht. Strittig sind neben dem Tempolimit die Überwachung der Fahreraufmerksamkeit, das Verhalten im Winter und im Stadtverkehr. Mehr zum Hintergrund, auch zu chinesischen Systemen wie Xpeng NGP, steht in unserem Ratgeber zu FSD in Deutschland.
Europa-Version: strenger als in den USA
Die in den Niederlanden zugelassene Version unterscheidet sich deutlich von der amerikanischen. In den USA prüfen die Hersteller selbst, ob ihre Systeme den Vorschriften entsprechen. In Europa braucht jedes System vor dem Einsatz eine Typgenehmigung. Die RDW hat FSD nach der UN-Regelung R171 für Fahrassistenzsysteme genehmigt. Eine Kamera überwacht, ob der Fahrer auf die Straße schaut, und warnt bei Unaufmerksamkeit. Tesla muss Sicherheitsvorfälle melden und jährlich über das System berichten. Die Europa-Version fährt im Zweifel vorsichtiger, etwa wenn sie das geltende Tempolimit nicht sicher erkennt. Ob Funktionen wie das automatische Ausparken ohne Fahrer im Auto Teil der Genehmigung sind, ist bislang nicht bestätigt.
Der neue Name ändert an der Technik nichts. Er soll den Behörden zeigen, dass Tesla ein Assistenzsystem anbietet und kein autonomes Fahren. Mit der Einigung zwischen Verkehrsministerium und Tesla ist eine wichtige Hürde genommen, durch ist FSD damit aber noch nicht. Für deutsche Kunden zählt die Abstimmung der EU-Staaten im Dezember, erst danach kann Tesla die Software freischalten. Scheitert sie, bleibt der nationale Weg, für den es noch keinen Zeitplan gibt. China zeigt, wie lange der Weg von der Ankündigung bis zur breiten Freigabe dauern kann: Dort fährt Tesla seit 2025 mit einer eingeschränkten Version, die vollständige Freigabe steht noch aus. Unabhängig davon arbeiten auch chinesische Hersteller wie Xpeng an Systemen für Europa.

