Die E-Auto-Kaufprämie ist zurück – Anträge ab 19.05. möglich
Förderfähig: BEV und PHEV/REEV · Neuzulassungen ab 01.01.2026 · Bis zu 6.000 € · Chinesische E-Autos eingeschlossen
Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Entscheidend ist das Zulassungsdatum – nicht der Kaufvertrag.
Nur Privatpersonen. Haushaltsjahreseinkommen max. 80.000 €. Mit Kindern: +5.000 € je Kind unter 18 Jahren, max. 90.000 € gesamt.
Nur Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw). Als BEV uneingeschränkt. Als PHEV/REEV nur mit Klimakriterien (CO₂ ≤ 60 g/km oder E-Reichweite ≥ 80 km).
Nachweis über Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Kalenderjahre alt). Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.
36 Monate ab Erstzulassung – gilt für Kauf und Leasing. Bei Verstoß: Förderung kann anteilig oder vollständig zurückgefordert werden.
Online nach der Zulassung. Antragsportal seit Mai 2026 geöffnet. Rückwirkend beantragbar. Frist: spätestens 1 Jahr nach Erstzulassung.
Kein Herkunftsausschluss – weder für China noch andere Länder. Entscheidend sind Fahrzeugart, Zulassung und Einkommensprüfung. EU-Präferenzregeln werden noch geprüft.
Keine Preisobergrenze – Stand 19.01.2026 ist kein Preisdeckel Bestandteil der Förderung. Sonderausstattungen sind unerheblich.
Leasing ist förderfähig. Antrag stellt in der Regel der Leasingnehmer. Mindesthaltedauer von 36 Monaten gilt auch für Leasingverträge.
- Förderbeträge (BEV 3.000 €, PHEV 1.500 € Basis)
- Einkommensgrenzen (80.000 € / 90.000 € mit Kindern)
- Kinderbonus (500 € je Kind, max. 1.000 €)
- Sozialstaffel (+1.000 € unter 60.000 €, +1.000 € unter 45.000 €)
- Mindesthaltedauer 36 Monate
- PHEV/REEV-Klimakriterien (bis 30.06.2027)
- Starttermin: Zulassung ab 01.01.2026 förderfähig
- Antragsportal ab Mai 2026 geöffnet
- Kein Herkunftsausschluss
- Ob EU-Präferenzregelungen nachträglich eingeführt werden
- Ob Brennstoffzellenfahrzeuge aufgenommen werden
- Details zu Sonderfällen (ohne Steuerbescheid, Auslandsumzug etc.)
- Kombinationsregeln mit Länderprogrammen im Detail
- PHEV/REEV-Regeln ab 01.07.2027 (Weiterentwicklung vorgesehen)
Hinweis: Entscheidend sind Neuzulassung ab 01.01.2026, Fahrzeugklasse M1, Antriebsart und Einkommensprüfung. Keine Preisobergrenze. Kein Herkunftsausschluss.
| Modell | Typ | Förderfähigkeit |
|---|---|---|
| BYD Dolphin / Dolphin Mini | BEV · Kompakt | ✅ Förderfähig |
| BYD Atto 3 | BEV · Kompakt-SUV | ✅ Förderfähig |
| BYD Seal | BEV · Mittelklasse | ✅ Förderfähig |
| MG 4 Electric | BEV · Kompakt | ✅ Förderfähig |
| MG ZS EV | BEV · Kompakt-SUV | ✅ Förderfähig |
| Zeekr X / 001 / 7X | BEV · Diverse | ✅ Förderfähig |
| Smart #1 / #3 / #5 | BEV · SUV (Geely-JV) | ✅ Förderfähig |
| Leapmotor T03 | BEV · Kleinstwagen | ✅ Förderfähig |
| GWM Ora 03 (Funky Cat) | BEV · Kompakt | ✅ Förderfähig |
| Nio ET5 Touring / EL6 | BEV · Mittelklasse | ✅ Förderfähig |
| XPeng G6 / G9 / P7 | BEV · Mittelklasse | ✅ Förderfähig |
| Aiways U5 / U6 | BEV · SUV | ✅ Förderfähig |
| Seres 3 / Seres 5 | BEV · SUV | ✅ Förderfähig |
| Skywell ET5 | BEV · SUV | ✅ Förderfähig |
| Maxus MIFA 7 | BEV · Van (M1-abhängig) | ⚠️ Variantenabhängig |
Das Fahrzeug muss ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Kaufvertrag kann früher datiert sein – entscheidend ist die Zulassung.
BEV: uneingeschränkt förderfähig. PHEV/REEV: nur wenn CO₂ ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km (gilt bis 30.06.2027). Reine Verbrenner: nicht förderfähig.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 80.000 € (ohne Kinder) bzw. bis 90.000 € (mit 2 Kindern unter 18 Jahren). Nachweis über aktuellste Steuerbescheide.
Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Kalenderjahre alt) vorbereiten. Der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus beiden wird herangezogen.
36 Monate Mindesthaltedauer ab Erstzulassung – gilt für Kauf und Leasing. Bei Verstoß (Verkauf, Rückgabe) wird die Förderung anteilig zurückgefordert.
Kauf- oder Leasingvertrag so planen, dass die Zulassung sicher im Förderzeitraum liegt. Bei Importfahrzeugen: Zulassung in Deutschland sicherstellen.
Ab Mai 2026 online nach der Zulassung. Rückwirkend für alle Zulassungen ab 01.01.2026 möglich. Frist: spätestens ein Jahr nach Erstzulassung. Antragsportal heute geöffnet.
Bei Leasing stellt in der Regel der Leasingnehmer den Antrag. Genaue Abwicklung regelt das Antragsportal – vor Vertragsabschluss mit dem Leasinganbieter abstimmen.
Falsch geglaubt: „PHEV bekommen kein Geld."
Richtig: PHEV/REEV sind förderfähig, wenn CO₂ ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km (bis 30.06.2027).
Falsch geglaubt: „Chinesische Autos sind ausgeschlossen."
Richtig: Kein genereller Herkunftsausschluss. BYD, MG, Nio, XPeng, Leapmotor usw. sind grundsätzlich förderfähig.
Falsch geglaubt: „Jeder bekommt automatisch den Maximalbetrag."
Richtig: Förderhöhe hängt von Antriebsart, Einkommen und Kinderzahl ab. Basis: 3.000 € (BEV). Maximum: 6.000 € (bei 2 Kindern + unter 45.000 €).
Falsch geglaubt: „Käufe aus 2025 sind rückwirkend förderfähig."
Richtig: Maßgeblich ist die Erstzulassung ab 01.01.2026. Kaufvertragsdatum aus 2025 hilft nicht.
Falsch geglaubt: „Es gibt eine Preisobergrenze."
Richtig: Stand 19.01.2026 ist keine Preisobergrenze Bestandteil der Förderung. Frühere Richtwerte (~45.000 €) haben keine rechtliche Bedeutung mehr.
Falsch geglaubt: „Antrag vor der Zulassung möglich."
Richtig: Antrag ist erst nach der Zulassung möglich. Aber rückwirkend: alle Zulassungen ab 01.01.2026 können jetzt beantragt werden.
Fazit: Die E-Auto-Prämie 2026 – was sie bedeutet
Die E-Auto-Prämie kehrt 2026 zurück – klarer geregelt, sozial gestaffelter und mit einem eindeutigen Fokus auf Neuzulassungen. Statt pauschaler Kaufanreize steht eine einkommensabhängige Unterstützung im Mittelpunkt. Besonders Haushalte mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen profitieren erheblich.
Entscheidend für Käufer: Das Antragsportal ist seit heute, Mai 2026, geöffnet. Wer sein Fahrzeug bereits 2026 zugelassen hat, kann den Antrag rückwirkend stellen – Frist: ein Jahr nach Erstzulassung. Chinesische E-Autos sind gleichberechtigt förderfähig.
FAQ zur neuen E-Auto-Prämie 2026
Die Kaufprämie für Elektroautos kehrt zurück: Start Anfang 2026, Fokus auf kleine und mittlere Einkommen, Preisdeckel fürs Auto, gefördert werden reine Elektroautos und Plug-in-Hybride. Hier findest du alle bestätigten Eckpunkte, offene Details – und die Antwort, ob die Prämie auch für chinesische E-Autos gilt.
Gefördert werden reine Elektroautos (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV).
Viele BYD-Modelle – wie hier der Dolphin (Seagull/Dolphin Mini) – erfüllen die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie 2026
(Neuzulassung ab 01.01.2026, BEV, Einkommensprüfung maßgeblich).
Bild-Quelle: BYD
Leapmotor-Modelle wie der T03 erfüllen die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie 2026
(Neuzulassung ab 01.01.2026, reines BEV, Einkommensprüfung entscheidend).
Bild-Quelle: Leapmotor
Der Ora 03 von GWM erfüllt als reines Batterie-Elektroauto die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie 2026
(Neuzulassung ab 01.01.2026, BEV, Einkommensprüfung maßgeblich).
Bild-Quelle: GWM Ora
Auch der Smart #1 erfüllt als reines Batterie-Elektroauto die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie 2026
(Neuzulassung ab 01.01.2026, BEV, Einkommensprüfung maßgeblich).
Bild-Quelle: smart