🕐 Zuletzt aktualisiert: 18. Mai 2026 · Antragsportal öffnet am 19.05.
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Neue E-Auto-Förderung 2026

Die E-Auto-Kaufprämie ist zurück – Anträge ab 19.05. möglich

Förderfähig: BEV und PHEV/REEV · Neuzulassungen ab 01.01.2026 · Bis zu 6.000 € · Chinesische E-Autos eingeschlossen

🔴 Ab 19.05.2026 beantragbar
3.000 € BEV Basis­prämie
bis 6.000 € Maximum mit Boni
80.000 € Max. Haushalts­einkommen
36 Monate Mindest­haltedauer
Wie viel Förderung gibt es? – Alle Beträge auf einen Blick
Reines Elektroauto BEV – Battery Electric Vehicle
Basisprämie 3.000 €
+ pro Kind unter 18 J. (max. 2 Kinder) + 500 € je Kind
+ Einkommen unter 60.000 € + 1.000 €
+ Einkommen unter 45.000 € + 1.000 €
Maximum (2 Kinder + unter 45.000 €) 6.000 €
Plug-in-Hybrid / Range-Extender PHEV / REEV (mit Klimakriterien)
Basisprämie 1.500 €
+ pro Kind unter 18 J. (max. 2 Kinder) + 500 € je Kind
+ Einkommen unter 60.000 € + 1.000 €
+ Einkommen unter 45.000 € + 1.000 €
Klimakriterium: CO₂ ≤ 60 g/km ODER E-Reichweite ≥ 80 km Pflicht
Maximum (2 Kinder + unter 45.000 €) 4.500 €
Alle Förderbedingungen im Überblick
📅 Zulassungsdatum

Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Entscheidend ist das Zulassungsdatum – nicht der Kaufvertrag.

👤 Zielgruppe

Nur Privatpersonen. Haushaltsjahreseinkommen max. 80.000 €. Mit Kindern: +5.000 € je Kind unter 18 Jahren, max. 90.000 € gesamt.

🚗 Fahrzeugklasse

Nur Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw). Als BEV uneingeschränkt. Als PHEV/REEV nur mit Klimakriterien (CO₂ ≤ 60 g/km oder E-Reichweite ≥ 80 km).

📋 Einkommensnachweis

Nachweis über Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Kalenderjahre alt). Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

⏱️ Mindesthaltedauer

36 Monate ab Erstzulassung – gilt für Kauf und Leasing. Bei Verstoß: Förderung kann anteilig oder vollständig zurückgefordert werden.

💻 Antragstellung

Online nach der Zulassung. Antragsportal seit Mai 2026 geöffnet. Rückwirkend beantragbar. Frist: spätestens 1 Jahr nach Erstzulassung.

🏭 Herkunft / Produktion

Kein Herkunftsausschluss – weder für China noch andere Länder. Entscheidend sind Fahrzeugart, Zulassung und Einkommensprüfung. EU-Präferenzregeln werden noch geprüft.

💰 Preisobergrenze

Keine Preisobergrenze – Stand 19.01.2026 ist kein Preisdeckel Bestandteil der Förderung. Sonderausstattungen sind unerheblich.

🔄 Leasing

Leasing ist förderfähig. Antrag stellt in der Regel der Leasingnehmer. Mindesthaltedauer von 36 Monaten gilt auch für Leasingverträge.

Was ist bereits klar – und was ist noch offen?
✅ Bereits klar geregelt
  • Förderbeträge (BEV 3.000 €, PHEV 1.500 € Basis)
  • Einkommensgrenzen (80.000 € / 90.000 € mit Kindern)
  • Kinderbonus (500 € je Kind, max. 1.000 €)
  • Sozialstaffel (+1.000 € unter 60.000 €, +1.000 € unter 45.000 €)
  • Mindesthaltedauer 36 Monate
  • PHEV/REEV-Klimakriterien (bis 30.06.2027)
  • Starttermin: Zulassung ab 01.01.2026 förderfähig
  • Antragsportal ab Mai 2026 geöffnet
  • Kein Herkunftsausschluss
⚠️ Noch offen / in Prüfung
  • Ob EU-Präferenzregelungen nachträglich eingeführt werden
  • Ob Brennstoffzellenfahrzeuge aufgenommen werden
  • Details zu Sonderfällen (ohne Steuerbescheid, Auslandsumzug etc.)
  • Kombinationsregeln mit Länderprogrammen im Detail
  • PHEV/REEV-Regeln ab 01.07.2027 (Weiterentwicklung vorgesehen)
Förderfähige chinesische E-Autos – Stand Januar 2026

Hinweis: Entscheidend sind Neuzulassung ab 01.01.2026, Fahrzeugklasse M1, Antriebsart und Einkommensprüfung. Keine Preisobergrenze. Kein Herkunftsausschluss.

Modell Typ Förderfähigkeit
BYD Dolphin / Dolphin MiniBEV · Kompakt✅ Förderfähig
BYD Atto 3BEV · Kompakt-SUV✅ Förderfähig
BYD SealBEV · Mittelklasse✅ Förderfähig
MG 4 ElectricBEV · Kompakt✅ Förderfähig
MG ZS EVBEV · Kompakt-SUV✅ Förderfähig
Zeekr X / 001 / 7XBEV · Diverse✅ Förderfähig
Smart #1 / #3 / #5BEV · SUV (Geely-JV)✅ Förderfähig
Leapmotor T03BEV · Kleinstwagen✅ Förderfähig
GWM Ora 03 (Funky Cat)BEV · Kompakt✅ Förderfähig
Nio ET5 Touring / EL6BEV · Mittelklasse✅ Förderfähig
XPeng G6 / G9 / P7BEV · Mittelklasse✅ Förderfähig
Aiways U5 / U6BEV · SUV✅ Förderfähig
Seres 3 / Seres 5BEV · SUV✅ Förderfähig
Skywell ET5BEV · SUV✅ Förderfähig
Maxus MIFA 7BEV · Van (M1-abhängig)⚠️ Varianten­abhängig
So bereitest du deinen Kauf vor – Schritt-für-Schritt-Checkliste
1
Zulassungsdatum sichern

Das Fahrzeug muss ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Kaufvertrag kann früher datiert sein – entscheidend ist die Zulassung.

2
Antriebsart prüfen

BEV: uneingeschränkt förderfähig. PHEV/REEV: nur wenn CO₂ ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km (gilt bis 30.06.2027). Reine Verbrenner: nicht förderfähig.

3
Einkommen prüfen

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 80.000 € (ohne Kinder) bzw. bis 90.000 € (mit 2 Kindern unter 18 Jahren). Nachweis über aktuellste Steuerbescheide.

4
Steuerbescheide bereithalten

Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Kalenderjahre alt) vorbereiten. Der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus beiden wird herangezogen.

5
Haltedauer einplanen

36 Monate Mindesthaltedauer ab Erstzulassung – gilt für Kauf und Leasing. Bei Verstoß (Verkauf, Rückgabe) wird die Förderung anteilig zurückgefordert.

6
Lieferung und Zulassung koordinieren

Kauf- oder Leasingvertrag so planen, dass die Zulassung sicher im Förderzeitraum liegt. Bei Importfahrzeugen: Zulassung in Deutschland sicherstellen.

7
Antrag online stellen

Ab Mai 2026 online nach der Zulassung. Rückwirkend für alle Zulassungen ab 01.01.2026 möglich. Frist: spätestens ein Jahr nach Erstzulassung. Antragsportal heute geöffnet.

8
Leasing: Abwicklung klären

Bei Leasing stellt in der Regel der Leasingnehmer den Antrag. Genaue Abwicklung regelt das Antragsportal – vor Vertragsabschluss mit dem Leasinganbieter abstimmen.

Häufige Missverständnisse – richtig eingeordnet

Falsch geglaubt: „PHEV bekommen kein Geld."

Richtig: PHEV/REEV sind förderfähig, wenn CO₂ ≤ 60 g/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km (bis 30.06.2027).

Falsch geglaubt: „Chinesische Autos sind ausgeschlossen."

Richtig: Kein genereller Herkunftsausschluss. BYD, MG, Nio, XPeng, Leapmotor usw. sind grundsätzlich förderfähig.

Falsch geglaubt: „Jeder bekommt automatisch den Maximalbetrag."

Richtig: Förderhöhe hängt von Antriebsart, Einkommen und Kinderzahl ab. Basis: 3.000 € (BEV). Maximum: 6.000 € (bei 2 Kindern + unter 45.000 €).

Falsch geglaubt: „Käufe aus 2025 sind rückwirkend förderfähig."

Richtig: Maßgeblich ist die Erstzulassung ab 01.01.2026. Kaufvertragsdatum aus 2025 hilft nicht.

Falsch geglaubt: „Es gibt eine Preisobergrenze."

Richtig: Stand 19.01.2026 ist keine Preisobergrenze Bestandteil der Förderung. Frühere Richtwerte (~45.000 €) haben keine rechtliche Bedeutung mehr.

Falsch geglaubt: „Antrag vor der Zulassung möglich."

Richtig: Antrag ist erst nach der Zulassung möglich. Aber rückwirkend: alle Zulassungen ab 01.01.2026 können jetzt beantragt werden.

Fazit: Die E-Auto-Prämie 2026 – was sie bedeutet

Die E-Auto-Prämie kehrt 2026 zurück – klarer geregelt, sozial gestaffelter und mit einem eindeutigen Fokus auf Neuzulassungen. Statt pauschaler Kaufanreize steht eine einkommensabhängige Unterstützung im Mittelpunkt. Besonders Haushalte mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen profitieren erheblich.

Entscheidend für Käufer: Das Antragsportal ist seit heute, Mai 2026, geöffnet. Wer sein Fahrzeug bereits 2026 zugelassen hat, kann den Antrag rückwirkend stellen – Frist: ein Jahr nach Erstzulassung. Chinesische E-Autos sind gleichberechtigt förderfähig.

BEV Basisprämie3.000 €
Maximum möglichbis 6.000 €
AnträgeAb heute möglich

FAQ zur neuen E-Auto-Prämie 2026

Ab wann gilt die neue E-Auto-Prämie und wann kann ich den Antrag stellen?
Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Das Antragsportal ist seit Mai 2026 geöffnet und kann rückwirkend für alle Zulassungen seit 01.01.2026 genutzt werden. Frist: spätestens ein Jahr nach Erstzulassung. Maßgeblich ist das Zulassungsdatum – nicht das Kaufvertragsdatum.
Wie hoch ist die Förderung – und wie setze ich mein Maximum aus?
BEV: 3.000 € Basis + 500 € je Kind (max. 1.000 €) + 1.000 € bei Einkommen unter 60.000 € + 1.000 € bei Einkommen unter 45.000 € = maximal 6.000 €. PHEV/REEV: 1.500 € Basis + gleiche Boni = maximal 4.500 €. Beispiel: Familie mit 2 Kindern und 42.000 € Haushaltseinkommen kauft ein BEV → 3.000 + 1.000 + 1.000 + 1.000 = 6.000 €.
Sind chinesische E-Autos (BYD, MG, Nio, XPeng, Leapmotor usw.) förderfähig?
Ja. Es gibt keinen Herkunfts- oder Produktionsausschluss. Fahrzeuge chinesischer Hersteller wie BYD, MG, Nio, XPeng, Leapmotor, Smart, Zeekr oder Aiways sind grundsätzlich förderfähig, sofern sie alle allgemeinen Kriterien erfüllen: BEV oder PHEV/REEV mit Klimaanforderungen, Neuzulassung ab 01.01.2026, Einkommensprüfung, Haltedauer 36 Monate. Hinweis: EU-Präferenzregelungen werden politisch geprüft – sind aber derzeit nicht beschlossen.
Wer ist antragsberechtigt und wie wird das Einkommen geprüft?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €. Mit Kindern unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 5.000 € je Kind (max. 2 Kinder = max. 90.000 €). Einkommensnachweis: Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. 3 Kalenderjahre alt). Liegt das Einkommen über der Grenze, besteht kein Förderanspruch.
Gibt es eine Preisobergrenze für das Fahrzeug?
Nein. Stand 19.01.2026 ist keine Preisobergrenze Bestandteil der Förderung. Frühere Richtwerte (z. B. ~45.000 € netto aus dem alten BAFA-Programm) haben keine rechtliche Bedeutung mehr. Sollte ein Preislimit eingeführt werden, müsste es explizit in der Förderrichtlinie geregelt sein.
Sind PHEV und Plug-in-Hybride förderfähig?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. PHEV und REEV sind förderfähig, wenn sie CO₂ ≤ 60 g/km (Typgenehmigungswert) oder eine elektrische Reichweite ≥ 80 km erreichen. Diese Regeln gelten im Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027. Ab 01.07.2027 ist eine Weiterentwicklung vorgesehen. Basisprämie für PHEV: 1.500 € (statt 3.000 € beim BEV).
Gilt die Förderung auch für Leasing? Wer stellt den Antrag?
Ja, Leasing ist förderfähig. Die Mindesthaltedauer von 36 Monaten gilt auch für Leasingverträge. Den Antrag stellt in der Regel der Leasingnehmer. Die genaue Abwicklung (z. B. ob der Leasinggeber als Vermittler auftritt) regelt das offizielle Antragsportal. Vor Vertragsabschluss beim Leasinganbieter klären.
Sind Gebrauchtwagen, Jahreswagen oder Tageszulassungen förderfähig?
Nein. Die Förderung ist zum Start auf Neuwagen begrenzt. Jahreswagen und Tageszulassungen: gelten als Gebrauchtwagen (bestehende Erstzulassung) – nicht förderfähig. Vorführwagen: in der Regel nicht, da meist bereits zugelassen. Importfahrzeuge sind förderfähig, sofern die Erstzulassung in Deutschland ab 01.01.2026 erfolgt.
Was passiert, wenn ich die Mindesthaltedauer nicht einhalte?
Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung. Bei Verstoß (frühzeitiger Verkauf, Rückgabe, Ummeldung ins Ausland) kann die Förderung anteilig oder vollständig zurückgefordert werden. Gilt für Kauf und Leasing. Ausnahmen (z. B. bei Unfall, Totalschaden) werden in der Detailrichtlinie geregelt.
Kann man die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?
Grundsätzlich gelten Kumulierungsregeln. Das bedeutet: keine doppelte Bundesförderung für denselben Zweck. Kombination mit Landes- oder Kommunalprogrammen ist je nach Detailregeln möglich oder eingeschränkt. Zusätzlich bleibt die Kfz-Steuerbefreiung für BEV bestehen. Batterie-Mietmodelle sind kein Ausschlusskriterium.

Die Kaufprämie für Elektroautos kehrt zurück: Start Anfang 2026, Fokus auf kleine und mittlere Einkommen, Preisdeckel fürs Auto, gefördert werden reine Elektroautos und Plug-in-Hybride. Hier findest du alle bestätigten Eckpunkte, offene Details – und die Antwort, ob die Prämie auch für chinesische E-Autos gilt.

E-Auto Kaufprämie

Gefördert werden reine Elektroautos (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV).

BYD Dolphin Surf vorne

Viele BYD-Modelle – wie hier der Dolphin (Seagull/Dolphin Mini) – erfüllen die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie 2026 (Neuzulassung ab 01.01.2026, BEV, Einkommensprüfung maßgeblich).
Bild-Quelle: BYD

Leapmotor T03

Leapmotor-Modelle wie der T03 erfüllen die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie 2026 (Neuzulassung ab 01.01.2026, reines BEV, Einkommensprüfung entscheidend).
Bild-Quelle: Leapmotor

GWM ORA 03 Innen

Der Ora 03 von GWM erfüllt als reines Batterie-Elektroauto die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie 2026 (Neuzulassung ab 01.01.2026, BEV, Einkommensprüfung maßgeblich).
Bild-Quelle: GWM Ora

smart #1

Auch der Smart #1 erfüllt als reines Batterie-Elektroauto die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie 2026 (Neuzulassung ab 01.01.2026, BEV, Einkommensprüfung maßgeblich).
Bild-Quelle: smart

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