Wer in Österreich mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss sich ab Mai radikal umstellen. Mit der 36. StVO-Novelle reagiert der Gesetzgeber auf steigende Unfallzahlen und führt unter anderem eine Blinkerpflicht sowie eine strengere Alkoholgrenze ein. Besonders brisant: Während Deutschland bei technischen Nachrüstungen oft Übergangsfristen gewährt, müssen Scooter in Österreich ab Mai zwingend ausgestattet sein.
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Bild-Quelle: NIO
1. Die Blinkerpflicht: Nachrüsten oder Stehenlassen
Die wohl umstrittenste Neuerung ist die verpflichtende Ausstattung mit Blinkern. Ab dem 1. Mai 2026 dürfen E-Scooter in Österreich nur noch in Betrieb genommen werden, wenn sie über Fahrtrichtungsanzeiger verfügen.
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Vorgabe: Die Blinker müssen an den Lenkerenden angebracht und nach vorne sowie hinten gut sichtbar sein.
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Problem: Viele Bestandsgeräte verfügen nicht über Blinker. Da die Regelung ab Mai für alle im Verkehr befindlichen Scooter gilt (keine Bestandsgarantie), müssen private Besitzer ihre Geräte nachrüsten oder dürfen sie nicht mehr auf öffentlichem Grund nutzen.
2. Alkoholgrenze: Abschied von der „Fahrrad-Regel“
Bisher wurden E-Scooter in Österreich rechtlich wie Fahrräder behandelt, was eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille bedeutete. Damit ist ab Mai Schluss:
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Neue Grenze: Die Promilleobergrenze sinkt für E-Scooter-Fahrer auf 0,5 Promille.
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Wichtig: Für Radfahrer und E-Bikes bleibt es (vorerst) bei der 0,8-Promille-Grenze. Der E-Scooter wird damit rechtlich strenger bewertet.
3. Helmpflicht und Sicherheit
Um Jugendliche besser zu schützen, wird die Helmpflicht ausgeweitet:
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Alter: Ab Mai müssen alle Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beim E-Scooter-Fahren einen Helm tragen (bisher galt dies oft nur bis 12 Jahre).
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Ausstattung: Neben Blinkern wird auch eine Klingel oder Hupe zur Pflichtausstattung.
Der Check: Österreich vs. Deutschland (Regeln 2026)
🚩 Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
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Österreich: Strenge Pflicht ab 01.05.2026. Gilt für alle Geräte (auch Bestandsgeräte müssen nachgerüstet werden).
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Deutschland: Pflicht erst ab Anfang 2027 – und voraussichtlich nur für Neuzulassungen.
🍺 Alkoholgrenze
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Österreich: Senkung auf 0,5 Promille (vorher 0,8).
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Deutschland: 0,5 Promille (aber strikte 0,0 Promille für alle unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit).
⛑ Helmpflicht
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Österreich: Verpflichtend für alle Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre.
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Deutschland: Generell keine Helmpflicht (wird lediglich empfohlen).
📄 Versicherung & Zulassung
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Österreich: Keine Kennzeichenpflicht. Die Haftpflicht läuft meist über die Haushaltsversicherung (bitte prüfen!).
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Deutschland: Versicherungspflicht. Ein kleiner Kennzeichen-Aufkleber hinten ist zwingend erforderlich.
📢 Ausstattung (Warneinrichtung)
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Österreich: Klingel oder Hupe ist ab Mai Pflicht.
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Deutschland: Eine helle Glocke (Klingel) ist vorgeschrieben.
🅿️ Parken auf dem Gehweg
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Österreich: Erlaubt, wenn mindestens 2,5 Meter Restbreite für Fußgänger bleiben (Achtung: Städte wie Wien haben oft noch strengere lokale Verbote!).
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Deutschland: Erlaubt, solange Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden.