Immer mehr chinesische Hersteller drängen auf den europäischen Markt. Viele Modelle wie z.B. Zeekr 7X – werden zuerst in kleineren oder flexibleren Märkten eingeführt, etwa in den Niederlanden, Schweden oder der Schweiz.
Für deutsche Käufer ergibt sich so die Möglichkeit, Modelle früher zu erwerben, bevor sie offiziell hierzulande erhältlich sind. Wer ein Fahrzeug bereits in einem EU-Land mit gültiger EU-Typgenehmigung (COC) kauft, kann es grundsätzlich auch in Deutschland zulassen – allerdings nur, wenn alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Import innerhalb der EU ist dabei rechtlich deutlich einfacher als aus Drittländern. Dennoch lauern auch hier viele Detailfragen zu Steuern, Gewährleistung, Softwarekompatibilität und Garantien.
			Wie kann man ein in der EU verkauftes chinesisches Elektroauto, z. B. den Zeekr 7X, legal, steueroptimiert und technisch korrekt nach Deutschland importieren?
Bild-Quelle: Zeekr
Beispielmodell: Zeekr 7X
Der Zeekr 7X ist ein vollelektrischer Mittelklasse-SUV aus der Geely-Gruppe. Er kombiniert 800-Volt-Technologie, bis zu 615 km WLTP-Reichweite, Schnellladen in 15 Minuten (10–80 %) und ein hochwertiges, minimalistisches Interieur. Weitere Infos zum Zeekr 7X 2026 und einen Vergleich zwischen dem Zeekr 7X und Model Y Juniper findet man in diesen Artikeln:
Das Modell ist bereits in mehreren EU-Märkten erhältlich, insbesondere in den Niederlanden und Skandinavien. Damit eignet es sich hervorragend als Beispiel, wie ein deutscher Käufer den Import heute realistisch abwickeln könnte.
Rechtlicher Rahmen
- Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr. Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung dürfen in jedem Mitgliedstaat zugelassen werden.
 - Bei EFTA-Staaten (z. B. Schweiz, Norwegen) gelten Sonderregeln: Sie sind keine EU-Mitglieder; daher müssen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.
 - Entscheidend ist der Nachweis einer gültigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Ohne sie ist eine Zulassung in Deutschland nur über eine teure Einzelgenehmigung (§ 21 StVZO) möglich.
 
Unterschiede: EU-Import vs. Schweiz-Import
| Kriterium | EU-Land (z. B. Niederlande) | 
|---|---|
| Zoll | entfällt | 
| Einfuhrumsatzsteuer | entfällt, wenn MwSt. nachweislich bezahlt | 
| Typgenehmigung | meist vorhanden | 
| Zulassung | direkt möglich | 
| Aufwand | gering bis moderat | 
| Kriterium | Schweiz | 
|---|---|
| Zoll | ca. 10 % auf Fahrzeugwert | 
| Einfuhrumsatzsteuer | 19 % in Deutschland | 
| Typgenehmigung | häufig vorhanden, aber gesondert zu prüfen | 
| Zulassung | Einzelprüfung erforderlich | 
| Aufwand | hoch | 
Importablauf über ein EU-Land (z. B. Niederlande)
- 
Kaufvertrag abschließen
– VIN, Kilometerstand, COC-Hinweis, Preis inkl. MwSt. - 
COC-Bescheinigung prüfen
– Ohne COC keine einfache Zulassung. - 
Export-Kennzeichen & Versicherung
– Niederländisches Ausfuhrkennzeichen oder Spedition. - 
Transport nach Deutschland
– Eigenüberführung oder Logistikdienstleister. - 
TÜV-Prüfung
– Überprüfung Lichtanlage, Reifen, VIN. - 
Zulassung beantragen
– Fahrzeugbrief, COC, Versicherungsnachweis, Ausweis. - 
Deutsche Kennzeichen montieren
 
Die gesamte Prozedur dauert meist nur wenige Tage und verursacht moderate Zusatzkosten (Transport, Zulassung ≈ 500–1000 €).
Importablauf über die Schweiz
- 
Kaufvertrag mit Exportvermerk
 - 
Schweizer Zollabfertigung (Ausfuhr)
 - 
Transport über Zollgrenze
 - 
Deutsche Einfuhranmeldung
 - 
Zahlung Zoll + Einfuhrumsatzsteuer
 - 
TÜV-Einzelabnahme (§ 21 StVZO)
 - 
Zulassung in Deutschland
 
Hier entstehen Zusatzkosten von bis zu 30 % des Fahrzeugwerts (Zoll, Steuer, Prüfungen).
Diese Variante lohnt sich nur, wenn der Kaufpreis erheblich niedriger ist als in der EU.
Typische Kosten
| Kostenpunkt | Betrag (Richtwert) | 
|---|---|
| Kaufpreis (z. B. Zeekr 7X) | ca. 53.000 € | 
| Transport & Kennzeichen | 400–1000 € | 
| Zoll (bei CH-Import) | 10 % ≈ 5300 € | 
| Einfuhrumsatzsteuer | 19 % ≈ 10.000 € | 
| TÜV / Einzelabnahme | 500–2000 € | 
| Zulassung & Kennzeichen | 150–250 € | 
| Summe Schweiz-Import | bis 20.000 € Mehrkosten | 
Technische Anforderungen für die Zulassung
Ein in der EU verkauftes Fahrzeug erfüllt normalerweise bereits:
- 
ECE-konforme Beleuchtung
 - 
CCS-Ladeanschluss
 - 
Notbrems- und Spurassistenzsysteme
 - 
EU-Softwareversion (Sprachen, Navigation, OTA)
 - 
Abmessungen und Sicherheitswerte gemäß EU-Norm
 
Fehlt eines dieser Elemente, kann eine Nachrüstung nötig sein – insbesondere bei Grauimporten aus Nicht-EU-Ländern.
Garantie und Service
Viele neue chinesische Marken bieten paneuropäische Garantien (z. B. 5 Jahre Fahrzeug, 8 Jahre Akku).
Wichtig ist jedoch, dass auch deutsche Werkstätten autorisiert sind, Garantiefälle zu bearbeiten.
Ohne lokale Service-Struktur drohen Wartezeiten auf Ersatzteile oder Ablehnung von Ansprüchen.
Vor Kauf unbedingt prüfen:
- 
Gibt es autorisierte Werkstätten in Deutschland?
 - 
Werden Software-Updates OTA bereitgestellt?
 - 
Wie läuft die Batterie-Garantie im Ausland?
 
Förderungen und Steuerrecht
Die ehemalige deutsche Umweltprämie (BAFA) ist ausgelaufen.
Dennoch gilt:
- 
0,25 %-Dienstwagenregel für vollelektrische Fahrzeuge.
 - Investitionsbooster Superabschreibung
 - 
Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre ab Erstzulassung.
 - 
Gebrauchtwagen-Importe können steuerlich begünstigt sein, aber keine BAFA-Förderung mehr erhalten.
 
Fallstricke und Risiken
- 
Fehlende oder gefälschte COC-Papiere.
 - 
Unklare Zollstatus-Nachweise.
 - 
Unterschiedliche Softwareversionen (kein Deutsch).
 - 
Keine gültige EU-Garantie.
 - 
Fehlerhafte Zoll- oder Steueranmeldung.
 - 
Nicht kompatible Ladehardware.
 - 
Falsche Fahrzeugdaten im Kaufvertrag.
 - 
Nachträgliche Einzelabnahmepflicht.
 - 
Fehlende Ersatzteilversorgung.
 - 
Geringer Wiederverkaufswert ohne deutsche Typgenehmigung.
 
Checkliste
COC-Bescheinigung vorhanden
VIN geprüft
EU-MwSt. bezahlt
Export-Kennzeichen organisiert
Transportversicherung abgeschlossen
Zollpapiere (bei Schweiz-Import) vollständig
TÜV-Termin gebucht
Service-Partner identifiziert
Förderfähigkeit geprüft
Gesamtkosten kalkuliert
Fazit
Der Import eines chinesischen Elektroautos über EU- oder EFTA-Länder nach Deutschland ist 2025 & 2026 deutlich einfacher als noch vor wenigen Jahren – vorausgesetzt, man kennt die rechtlichen und technischen Feinheiten.
Der Zeekr 7X ist ein Paradebeispiel: bereits für Europa homologiert, technisch fortschrittlich, preislich attraktiv. Doch der Weg von einem niederländischen Showroom bis zum deutschen Kennzeichen verlangt Planung und Präzision.
Wirtschaftlicher Nutzen
Ein Kauf in einem EU-Land kann sinnvoll sein, wenn dort niedrigere Listenpreise oder staatliche Boni bestehen. Durch die gemeinsame Zollunion entfallen Zollgebühren – lediglich der Mehrwertsteuernachweis ist erforderlich. Wer dagegen über die Schweiz importiert, riskiert schnell fünfstellige Zusatzkosten.
Technische Sicherheit
Die Zeiten, in denen China-Importe wegen fehlender CE-Zertifikate scheiterten, sind vorbei. Modelle wie der 7X erfüllen sämtliche ECE-Normen, was eine einfache Zulassung ermöglicht. Dennoch sollten Käufer prüfen, ob ihre Variante exakt der EU-Version entspricht – Unterschiede bei Software oder Lichtsystem können eine Einzelprüfung auslösen.
Regulatorische Entwicklung
Mit jeder neuen Modellgeneration rückt Europa näher zusammen. Chinesische Hersteller beantragen zunehmend EU-weite Typgenehmigungen. Das reduziert nationale Abweichungen und macht den Binnenmarkt künftig noch homogener. Die kommenden Jahre werden den Eigenimport dadurch weiter vereinfachen.
Risiken im Detail
Viele Privatkäufer unterschätzen die Bürokratie: Ein fehlender Nachweis über die EU-Verzollung oder ein falsches Ausfuhrkennzeichen kann das Fahrzeug blockieren. Ebenso wichtig ist die Service-Frage: Garantie und OTA-Updates sind nur dann gültig, wenn das Fahrzeug vom europäischen Distributionsnetz erfasst ist.
Auch die Preisillusion spielt eine Rolle: Ein vermeintlich günstiger Kaufpreis kann sich nach Zoll, Steuer, Anpassung und Versicherung schnell relativieren. Realistisch bleibt ein Netto-Vorteil von 5–10 %, nicht mehr.
Strategieempfehlung
- 
Import nur aus Ländern mit offizieller EU-Homologation.
 - 
Immer COC-Original verlangen.
 - 
Nie ohne Transportversicherung überführen.
 - 
TÜV-Prüfung und Zulassung vorbereiten, bevor das Fahrzeug eintrifft.
 - 
Bei Unsicherheit lieber professionellen Importeur einschalten.
 
Zukunftsausblick
Ab voraussichtlich 2026/2027 werden Zeekr & Co. deutsche Vertriebszentren betreiben. Dann entfällt der Eigenimport größtenteils. Dennoch bleibt er attraktiv für Early Adopters und Unternehmen, die Fahrzeugflotten früh modernisieren wollen.
Langfristig wird die EU-Regulierung den Markt standardisieren: Ein einmal typgenehmigtes Modell soll in allen Mitgliedstaaten automatisch zugelassen werden. Damit wird der heutige Prozess zur Ausnahme, nicht zur Regel.
Schlussfolgerung
Der Import eines China-E-Autos über ein EU-Land ist eine rechtssichere, planbare Option, sofern alle Dokumente stimmen. Über Drittländer wie die Schweiz ist er möglich, aber teuer und risikoreich.
Wer alle Schritte gewissenhaft befolgt, kann schon heute Modelle fahren, die offiziell erst später in Deutschland erscheinen. Der Zeekr 7X steht damit sinnbildlich für den Wandel: Hightech aus China trifft auf europäische Regularien – und wer die Spielregeln kennt, gewinnt.
FAQ – Häufige Fragen
1. Kann ich ein EU-zugelassenes E-Auto einfach nach Deutschland bringen?
Ja, wenn es eine gültige EU-Typgenehmigung (COC) besitzt.
2. Muss ich innerhalb der EU Zoll zahlen?
Nein, innerhalb der EU besteht Zollfreiheit.
3. Wie weise ich nach, dass MwSt. bezahlt wurde?
Mit der Händlerrechnung inklusive ausgewiesener Mehrwertsteuer.
4. Wann gilt ein Fahrzeug als neu?
Unter 6 Monate alt oder unter 6.000 km Laufleistung.
5. Muss ich das Fahrzeug beim TÜV vorführen?
Ja, mindestens zur Identprüfung; Einzelabnahme nur bei Abweichungen.
6. Was passiert ohne COC-Bescheinigung?
Zulassung nur über teure Einzelgenehmigung möglich.
7. Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Meist 5–10 Tage bei EU-Import, 2–4 Wochen bei Schweiz-Import.
8. Welche Kosten entstehen zusätzlich?
Transport, Zulassung, evtl. technische Anpassungen, Versicherung.
9. Darf ich das Auto selbst überführen?
Ja, mit Exportkennzeichen und Haftpflichtversicherung.
10. Gilt die Garantie auch in Deutschland?
Nur, wenn der Hersteller europäische Garantiebedingungen vorsieht.
11. Bekomme ich Umweltförderung?
Nein, derzeit keine BAFA-Prämie mehr.
12. Welche Steuern fallen in Deutschland an?
Einfuhrumsatzsteuer bei Drittlandsimporten; sonst nur Kfz-Steuer (befreit 10 Jahre).
13. Wie erkenne ich, ob mein Modell eine EU-Typgenehmigung hat?
Steht auf der COC-Bescheinigung (Nummer e1–e27).
14. Welche Unterlagen brauche ich zur Zulassung?
COC, Kaufvertrag, Versicherungsnachweis, Ausweis, ggf. Zoll-Beleg.
15. Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Nachweis, dass das Fahrzeug zollrechtlich abgefertigt ist.
16. Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Nachzahlungen, Bußgelder oder Beschlagnahme des Fahrzeugs.
17. Kann ich das Auto als Firmenwagen nutzen?
Ja, steuerlich wie inländischer Kauf (0,25 %-Regel).
18. Ist der Akku separat zu versichern?
Empfohlen, viele Versicherer bieten spezielle Akku-Deckung.
19. Gibt es Unterschiede bei Software oder Navigation?
Ja, ggf. Update nötig, um deutsche Sprache und Karten zu aktivieren.
20. Lohnt sich der Eigenimport wirklich?
Nur, wenn alle Unterlagen korrekt und die Preisersparnis signifikant ist.