Der ultimative Guide zum Investitionsbooster für E-Autos aus China

  • 75% Superabschreibung – Förderung, Fahrzeugauswahl und steuerliche Bestpraxis für Unternehmen und Selbstständige 75% 75%

1. Was ist der Investitionsbooster – und warum lohnt er sich jetzt für E-Autos?

Mit dem Investitionsbooster wird eine neue steuerliche Sonderregelung eingeführt, die Unternehmern eine radikale Sofortabschreibung auf Elektroautos ermöglicht. Statt über sechs oder mehr Jahre hinweg, können bis zu 75 Prozent des Fahrzeugwerts direkt im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist rein elektrisch betrieben und der Bruttolistenpreis liegt unter 100.000 Euro. Diese Schwelle wurde bewusst gewählt, um sowohl erschwingliche Fahrzeuge als auch obere Mittelklassemodelle zu fördern, jedoch eine Luxusgrenze einzuziehen.

Erstmals werden damit auch hochwertige Fahrzeuge aus Asien – insbesondere aus China – steuerlich attraktiv. Im Gegensatz zu bisherigen Förderprogrammen wie der Umweltprämie, die ausliefen oder reduziert wurden, ist diese Maßnahme nicht auf Antrag oder Bewilligung angewiesen, sondern wird automatisch steuerlich wirksam, sobald das Fahrzeug als betriebliches Wirtschaftsgut erfasst wird.

Besonders relevant ist das für Selbstständige, Freiberufler, kleinere GmbHs, Handwerksbetriebe oder Außendienstler, die mit einem Elektroauto ihre Betriebskosten senken, ihre Liquidität optimieren und gleichzeitig umweltfreundlich auftreten möchten.

Smart #5 BRABUS

Bild-Quelle: smart

2. Steuerlicher Effekt: Beispielrechnung Smart #5 Brabus bei 50 % betrieblicher Nutzung

Nehmen wir als Beispiel den vollelektrischen Smart #5 Brabus, ein leistungsstarker Kompakt-SUV mit rund 440 Kilometern Reichweite und einem Bruttolistenpreis von 60.900 Euro.

Ein Einzelunternehmer, der das Fahrzeug zur Hälfte betrieblich nutzt, kann folgende steuerliche Effekte erwarten:

Ausgangslage

  • Bruttolistenpreis: 60.900 €

  • AfA-Basis: 60.900 € (da Betriebsvermögen, keine Kürzung auf 50 %)

  • Abschreibung: Investitionsbooster 2025–2028 (75/10/5/5/3/2)

  • Steuersatz (angenommen): 40 %

  • Privatnutzung: 0,25 %-Regelung, da < 100.000 € Bruttolistenpreis

1. Abschreibungsstaffel gemäß Investitionsbooster

  • Jahr 1: 75 % → 45.675 €

  • Jahr 2: 10 % → 6.090 €

  • Jahr 3: 5 % → 3.045 €

  • Jahr 4: 5 % → 3.045 €

  • Jahr 5: 3 % → 1.827 €

  • Jahr 6: 2 % → 1.218 €
    = 100 % von 60.900 €

2. Steuerliche Wirkung der AfA

  • Jahr 1: 45.675 € AfA → 18.270 € Steuerersparnis

  • Jahr 2: 6.090 € AfA → 2.436 € Steuerersparnis

  • Jahr 3: 3.045 € AfA → 1.218 € Steuerersparnis

  • Jahr 4: 3.045 € AfA → 1.218 € Steuerersparnis

  • Jahr 5: 1.827 € AfA → 731 € Steuerersparnis

  • Jahr 6: 1.218 € AfA → 487 € Steuerersparnis

Gesamte Steuerentlastung: 24.360 €

3. Privatanteil nach 0,25 %-Regelung

Da der Bruttolistenpreis unter 100.000 € liegt, gilt die 0,25 %-Regelung für Elektro-Dienstwagen.

  • Monatlicher Ansatz: 0,25 % × 60.900 € = 152,25 €

  • Jahreswert: 152,25 € × 12 = 1.827 €

  • Steuerbelastung (40 %): 730,80 € pro Jahr

Über 6 Jahre ergibt das rund 4.385 € zusätzliche Steuerlast.

4. Zusammenfassung Netto-Effekt

  • Gesamte Steuerersparnis AfA: 24.360 €

  • abzüglich Privatnutzung (0,25 %-Regel über 6 Jahre): –4.385 €

  • Netto-Steuervorteil über 6 Jahre: 19.975 €

5. Liquiditätsvorteil

  • Bei linearer AfA: gleichmäßige Steuerersparnis von ca. 4.060 € pro Jahr.

  • Beim Investitionsbooster: bereits im ersten Jahr allein 18.270 € Steuerersparnis.

  • Das bringt einen Liquiditätsvorteil von über 14.000 € im ersten Jahr im Vergleich zur linearen Methode.

Endgültiges Ergebnis:
Mit dem Investitionsbooster und der 0,25 %-Regelung für Elektrofahrzeuge bis 100.000 € ergibt sich beim Smart #5 Brabus ein Netto-Steuervorteil von knapp 20.000 € über 6 Jahre, wobei der größte Teil bereits im ersten Jahr wirksam wird.

Verlauf Sonderabschreibung Investitionsbooster 2025

3. Förderfähige E-Autos aus China – ideal für Investitionsbooster-Nutzung

Der chinesische Elektroautomarkt liefert eine Vielzahl an hochentwickelten Modellen, die unter der Schwelle von 100.000 Euro liegen und gleichzeitig in Europa verfügbar sind. Diese Fahrzeuge überzeugen durch hohe Reichweiten, moderne Batterietechnologien (z. B. 800-Volt-Systeme, LFP- oder Blade-Akkus), intelligente Assistenzsysteme und ein oft herausragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Damit eignen sie sich ideal für Unternehmen, die von der Superabschreibung profitieren wollen, ohne auf Qualität, Design oder Leistung zu verzichten. Im Folgenden eine kompakte Übersicht geeigneter Modelle, gruppiert nach Einsatzzweck und Positionierung:

Kompakte & citytaugliche Fahrzeuge

Ideal für innerstädtische Außendienste, Dienstwege, Handwerksbetriebe mit Kurzstrecken:

  • Smart #5 Brabus: Sportlicher SUV, stark motorisiert, hohe Verarbeitungsqualität, perfekt für urbane Premiumansprüche.

  • BYD Dolphin: Flotter Fünftürer mit über 400 km Reichweite, besonders wirtschaftlich und kompakt.

  • BYD Atto 3: Etwas größerer SUV, mit 510 km WLTP-Reichweite, bekannt für Zuverlässigkeit und geringem Verbrauch.

  • Zeekr X: Kompakter Crossover im Premiumdesign, hohe Ladegeschwindigkeit, komfortabel und hochwertig.

Mittelklasse & gehobener Außendienst

Für Vielfahrer, beratungsintensive Tätigkeiten oder repräsentative Geschäftsreisen:

  • XPeng G6: SUV-Coupé mit 800-Volt-Technik, hoher Effizienz und bis zu 570 km Reichweite – eines der attraktivsten Modelle 2025.

  • BYD Seal: Dynamische Limousine, mit hoher Endgeschwindigkeit, 800-Volt-Technik und elegantem Auftritt – perfekt für Freiberufler.

  • BYD Seal U: SUV-Variante mit mehr Platz, familien- und businessfreundlich, rund 500 km Reichweite.

  • Zeekr 7X: Business-SUV mit bis zu 605 km Reichweite, luxuriösem Innenraum und klarer Premiumpositionierung.

Oberklasse und gehobene Fuhrparks

Für Geschäftsführer, Top-Berater oder Firmen, die mit Flottenstatus repräsentieren:

  • XPeng G9: Leistungsstarker Oberklasse-SUV mit großzügigem Innenraum, großem Akku, 800 V, reichhaltiger Ausstattung.

  • Nio ET5 / ET7: Limousinen mit innovativem Batteriewechselkonzept, großer Reichweite und Premiumcharakter.

Alle genannten Modelle liegen unterhalb der 100.000 Euro-Grenze, sind voll förderfähig nach Investitionsbooster-Regelung und besitzen hohe Alltagstauglichkeit für den deutschen Markt.

Investitionsbooster E-Auto Förderung China Modelle 2025

4. Unternehmensstrategien zur Nutzung des Investitionsboosters

Die neue Förderregel bietet erhebliche Chancen – aber nur, wenn sie strategisch genutzt wird. Folgende Schritte sind entscheidend:

A. Fahrzeugwahl zielgerichtet treffen

Unternehmen sollten den Fuhrparkbedarf nach Einsatzzweck analysieren:
Innenstadt? → Kompaktwagen.
Außendienst? → Mittelklasse-SUV oder Limousine.
Repräsentativ? → Oberklasse mit Technikvorsprung.

Die Grenze von 100.000 Euro ist großzügig – wer intelligent plant, kann auch in der oberen Mittelklasse oder im Crossover-Segment steuerlich profitieren.

B. Steuerliche Planung vorbereiten

Bereits im Jahr der Anschaffung sollten Unternehmer mit dem Steuerberater die 75 %-Abschreibung korrekt verankern. Zusätzlich kann die reduzierte 0,25 %-Regel bei Privatnutzung dokumentiert werden – das spart zusätzlich.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit gemischter Nutzung ist eine ordentliche Fahrtenbuchführung oder eine plausible Schätzung (z. B. 50 % Betrieblich) anzuraten.

C. Finanzierung mitplanen

Wer kauft, profitiert direkt von der Superabschreibung. Bei Leasing bleibt der steuerliche Vorteil beim Leasinggeber. Deshalb ist der Kauf – auch über Betriebsmittelkredit oder Mietkauf – derzeit besonders attraktiv.

D. Ladeinfrastruktur & Wartung beachten

Der Kauf eines E-Autos erfordert Ladeplanung: Wallboxen, Stromtarife, Ladekarten. Ebenso wichtig: Ein prüfbarer Wartungszugang in Deutschland – was bei vielen chinesischen Herstellern inzwischen gegeben ist.

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5. Fazit: Der Investitionsbooster als Hebel für wirtschaftliche E-Mobilität

Der Investitionsbooster markiert einen historischen Wendepunkt in der deutschen E-Auto-Förderpolitik. Statt auf langwierige Prämien, Lotterien oder Anträge zu setzen, ermöglicht er eine klare, direkte Steuerentlastung – und belohnt Investitionen in moderne, elektrische Dienstwagen.

Wer diese Chance strategisch nutzt, kann mit einem einzigen Fahrzeug über 25.000 bis 35.000 Euro an Steuerlast verschieben, Liquidität gewinnen und seine Flotte auf nachhaltige Mobilität ausrichten. Besonders E-Autos aus China bieten hier ein neues Preis-Leistungs-Niveau, das sowohl technologisch als auch wirtschaftlich überzeugt.

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Ob Smart #5 Brabus, XPeng G6 oder BYD Sealion 7 – wer jetzt investiert, fährt nicht nur elektrisch, sondern auch steuerlich ganz vorne.

Investitionsbooster E-Auto Förderung

FAQ zur E-Auto-Förderung mit Investitionsbooster 2025

1. Was ist der Investitionsbooster 2025?
Ein steuerliches Sofortprogramm, mit dem Unternehmen und Selbstständige bis zu 75 % des Kaufpreises eines rein elektrischen Fahrzeugs direkt im Anschaffungsjahr abschreiben dürfen.

2. Für welche Fahrzeuge gilt die Superabschreibung?
Nur für rein elektrische Autos mit einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 €. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.

3. Wann tritt die Förderung in Kraft und wie lange gilt sie?
Sie gilt für Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025 und läuft bis einschließlich 31. Dezember 2027.

4. Kann ich mein E-Auto auch leasen und davon profitieren?
Nein, die Superabschreibung gilt nur beim Eigentum. Beim Leasing profitiert der Leasinggeber.

5. Welche Fahrzeuge aus China sind besonders interessant?
Modelle wie der Smart #5 Brabus, XPeng G6, BYD Seal, Zeekr 7X oder Nio ET5 bieten hohe Qualität, Reichweite und liegen alle unter 100.000 €.

6. Wie viel Steuervorteil bringt ein Smart #5 Brabus bei 50 % Nutzung?
Mit 50 % betrieblicher Nutzung entstehen im ersten Jahr über 28.000 € steuerlicher Vorteil durch Abschreibung und Privatnutzungserleichterung.

7. Gilt auch die 0,25 %-Regel für Privatfahrten?
Ja. Für förderfähige E-Autos wird nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert – statt wie früher 1 %.

8. Kann ich den Investitionsbooster mit anderen Förderungen kombinieren?
Die meisten bisherigen Umweltboni sind ausgelaufen. Der Investitionsbooster ersetzt diese weitgehend, ist aber mit THG-Quote kombinierbar.

9. Wie funktioniert die Abschreibung bei gemischter Nutzung?
Nur der betriebliche Anteil wird angesetzt. Wird das Auto z. B. zu 50 % geschäftlich genutzt, gilt auch nur 50 % des Kaufpreises als Grundlage.

10. Was ist, wenn der Preis bei 99.900 € liegt – zählt das noch?
Ja, solange der Bruttolistenpreis unter 100.000 € bleibt, ist das Fahrzeug förderfähig.

11. Sind gebrauchte Fahrzeuge ebenfalls förderfähig?
Nein, nur fabrikneue Fahrzeuge zählen. Tageszulassungen oder junge Gebrauchte sind ausgeschlossen.

12. Muss ich das Fahrzeug im Betriebsvermögen führen?
Ja. Die steuerliche Abschreibung gilt nur für Fahrzeuge, die im Anlagevermögen der Firma aktiviert werden.

13. Was ist bei mehreren Fahrzeuganschaffungen im Jahr?
Die Superabschreibung kann für jedes förderfähige Fahrzeug separat genutzt werden – solange die Einzelpreise jeweils unter 100.000 € bleiben.

14. Welche Rolle spielt der Batterie-Typ für die Förderung?
Keine – entscheidend ist nur, dass es sich um ein reines E-Auto handelt. Ob LFP-, Blade- oder Lithium-Ionen-Batterie ist irrelevant.

15. Kann ich das Fahrzeug später ins Privatvermögen übernehmen?
Ja, das ist möglich – allerdings muss der Buchwert dann übernommen werden, ggf. mit steuerlichen Konsequenzen.

16. Wie hoch ist der tatsächliche Steuereffekt?
Je nach Steuersatz des Unternehmens und Nutzungsanteil ergeben sich in der Praxis Steuervorteile von 10.000 € bis über 35.000 € im ersten Jahr.

17. Welche Unterlagen brauche ich für die steuerliche Geltendmachung?
Rechnung, Nutzungsnachweis, ggf. Fahrtenbuch und Aktivierung im Anlagevermögen reichen i. d. R. aus.

18. Ist die Regelung auch für gemeinnützige Organisationen gültig?
Nicht in vollem Umfang – da sie oft keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer zahlen, verpufft der Effekt dort teilweise.

19. Was passiert, wenn ich das Fahrzeug vor Ablauf verkaufe?
Die Superabschreibung bleibt bestehen, aber der niedrige Buchwert führt zu einem hohen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Eine Rückabwicklung erfolgt nicht, doch die Steuerlast wird im Verkaufsjahr über den Gewinn realisiert. Frühzeitiger Verkauf sollte deshalb sorgfältig kalkuliert werden.

20. Gibt es eine Deckelung pro Unternehmen oder Fahrzeuganzahl?
Nein. Entscheidend ist, dass jedes einzelne Fahrzeug die Förderkriterien erfüllt. Es gibt keine Stückzahlbegrenzung pro Firma.